Gemäß einer EU-Verordnung müssen für Auslandsreisen mit Haustieren innerhalb der EU Tollwutimpfungen bei Hunden, Katzen und Frettchen im EU-Heimtierausweis eingetragen
werden.
Eine Kontrolle dieser EU- Heimtierausweise ist zwar nur an den Grenzen zu den neuen Mitgliedstaaten zu erwarten, wenn es aber im Ausland zu einem Unfall mit dem Tier oder einer Bissverletzung kommt, ist der EU-Heimtierausweis notwendig, um komplizierte Verwaltungsverfahren zu vermeiden. Der EU-Heimtierausweis ersetzt alle anderen Grenzformalitäten und soll das Reisen innerhalb der EU erleichtern. Strengere Einreisebestimmungen gelten noch für Großbritannien, Irland und Schweden. Außerhalb der EU gelten noch immer die alten Grenzbestimmungen, die Wiedereinreise in die EU ist möglicherweise nur nach einer Tollwut-Titerbestimmung möglich.
Weiterführende Informationen finden Sie auf www.bmgf.gv.at/Veterinärwesen/Reiseverkehr